Förderung polnischer Minderheiten

 

                                                       14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/1722        02.10.96

                                HESSISCHER LANDTAG   

                                                                                                                                       

 

 

 

Kleine Anfrage

der Abg. Melsheimer (SPD) vom 09.05.96

betreffend Förderung polnischer Minderheiten

und Antwort

der Ministerin für Wissenschaft und Kunst

 

                          

                   

                                   

 

                  Vorbemerkung der Fragestellerin:

                  Am 17. Juni 1991 wurde der „ Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland

                  Und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit „ geschlossen. Die Artikel 20, 21 und 22 dieses Vertrages definieren den Status sowie die Rechte und Pflichten der deutschen Minderheit in der Republik Polen und jener Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, polnischer Abstammung sind oder sich zur polnischer Sprache , Kultur und Tradition bekennen. Dieser Personenkreis, organisiert in Vereinen, Verbänden, etc. kann in der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Vertrag bei seinen Bemühungen , die Identität, die Kultur, Sprache und Bräuche zu erhalten und pflegen, von den Behörden der jeweiligen Bundesländer Wohlwollen, Hilfe und finanzielle Förderungen erwartet und – ähnlich wie es die deutsche Minderheit in Polen tut – auch einfordern.

 

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

 

Frage 1.       Welches Ressort ( gegebenenfalls welche Ressorts ) ist/sind zuständig für diese Fragen ?

 

Zuständig für Angelegenheiten der Kultur und ihrer Förderung, internationale Angelegenheiten des Kulturbereichs und das Bibliothekwesen ist das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst.

Auf Wunsch des Bundesministerium des Innern ist in jedem Land eine zentrale Ansprechstelle für polnische Minderheiten eingerichtet worden, die für die Entgegennahme und Weiterleitung von Wünschen und Fragen zuständig ist. Diese Benennung ist durch den Hessischen Ministerpräsident im Jahre 1994 erfolgt. Benannt wurde der Leiter der Abteilung für Europaangelegenheiten , Ministerialdirigent Klaus Zorbach.

 

Frage 2.         

 

  Sind von dem oben angesprochenen Personenkreis ( polnische Vereine, Verbände, etc. ) in Hessen in den letzten fünf Jahren seit Vertragsunterzeichnung Anträge auf Förderung, die Bereitstellung von Schulräumen, Bezuschussung von Bibliotheken oder irgendeiner anderen Aktivität gestellt worden ; wenn ja :

a )   Wie viele Anträge waren es insgesamt ?

b )   Wie viele Anträge wurden positiv beschieden, und um welche Summen 

       handelt es sich ?

c )   Wie viele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung ?

 

 

 

Nach Kenntnis der Landesregierung ist bisher ein Antrag gestellt worden. Mit Eingang vom 31. Juli 1996 im Hessischen Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten har der Polnische Schulverein OSWIATA in Frankfurt am Main einen Antrag gestellt auf Unterstützung bei der Einrichtung einer Beratungsstelle für polnischstämmige Mitbürger in Hessen. Erbeten ist insbesondere Unterstützung bei der Anmietung von Räumen für diese Beratungsstelle, bei der Schaffung einer Stelle für einen hauptamtlichen Mitarbeiter/einer hauptamtlichen Mitarbeiterin und bei der Büroausstattung. Der Antrag ist noch nicht beschieden worden. Eine Erhebung an einzelnen Schulen über die dafür zuständigen Schulträger erscheint administrativ aufwendig.

 

 

Wiesbaden, den 23. September 1996                                          Dr. Hohmann-Dennhardt

 

 

 

Eingegangen am 2. Oktober 1996       Ausgegeben am 15. Oktober 1996